Die E-Rechnung kommt auch für Dentallabore
Vorgesehen ist die Einführung ab 1. Januar 2025. Der konkrete Zeitplan ist derzeit noch ungewiss, da der Gesetzentwurf in den Vermittlungsausschuss verwiesen wurde.
15.02.2024
Den VDZI erreichen aktuell Fragen, ob die „Elektronische Rechnung ab 2025“ auch ein Thema für zahntechnische Labore sei? Ja, die Einführung einer verpflichtenden Elektronischen Rechnung (E-Rechnung) betrifft auch die gewerblichen Dentallabore, da sie im B2B-Bereich arbeiten. Zurzeit ist der Zeitplan für die Einführung der verpflichtenden E-Rechnung allerdings noch ungewiss.
Zwar sind entsprechende umsatzsteuerrechtliche Regelungen im Wachstumschancengesetz enthalten, das der Bundestag am 17. November des vergangenen Jahres verabschiedet hatte. Der Bundesrat hat allerdings dem Gesetzentwurf seine Zustimmung verweigert und diesen in den Vermittlungsausschuss verwiesen, der den Entwurf nun behandelt. Damit sind auch die Pläne der Regierungskoalition hinsichtlich der Einführung einer verpflichtenden elektronischen Rechnung ins Stocken geraten.
Zeitplan für die Einführung der E-Rechnung
Nach dem Gesetzentwurf ist aktuell folgender Zeitplan für die Einführung der E-Rechnung vorgesehen:
Dieser Artikel ist nur für Mitglieder Um auf den Artikel zugreifen zu können, melden Sie sich bitte an: